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AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.06.2018 - 1 C 191/18 |
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- BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06
Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.06.2018 - 1 C 191/18
"Bei Äußerungen gegenüber Familienangehörigen und Vertrauenspersonen, die in eine Sphäre fallen, die gegen die Wahrnehmung durch den Betroffenen oder Dritten abgeschirmt ist, tritt der Aspekt der Ehrverletzung eines von der Äußerung Betroffenen gegenüber dem einer freien Entfaltung der Persönlichkeit der sich Äußernden zurück." (Bundesverfassungsgericht NJW 2007, 1194).Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.11.2006 (NJW 2007, 1194 ff) waren hier daher auch zu berücksichtigen.